Ergänzende Aufträge
Manche Gemeinschaften von Miteigentümern und manche Eigentümer benötigen einen punktuellen Einsatz, ohne sofort ein vollständiges Mandat zu erteilen. Für diese Situationen legt Petzerhiel einen begrenzten Auftrag fest, dessen Umfang, erwartete Dokumente und Ergebnis vor Beginn des Einsatzes bestimmt werden.
Je nach Bedarf kann dieser Auftrag die Vorbereitung und Nachverfolgung einer Übernahme der Verwaltung, eine dokumentarische Durchsicht der Konten der Gemeinschaft der Miteigentümer und die Erstellung der Liste der fehlenden oder zu klärenden Unterlagen, unter Ausschluss jeder Prüfungs- oder Bestätigungsleistung, oder die Einholung von Vergleichsangeboten und die vergleichende Darstellung der eingegangenen Kostenvoranschläge und die Vorbereitung der Arbeiten betreffen. Er kann ferner die Vorbereitung der Anträge auf Energiebeihilfen, die Erfassung der gemeinschaftlichen digitalen Ausrüstung und die Organisation ihrer Wartung durch die zuständigen Dienstleister, die Erfassung der laufenden Versicherungsverträge und ihrer Fristen, die Übermittlung der Schadensmeldungen und die administrative Nachverfolgung der Vorgänge, die katasterbezogene und dokumentarische Koordination oder die Erstellung der Abrechnungen und Dokumente für vermietende Eigentümer umfassen.
Je nach Art des Vorgangs erfordern manche Schritte die Mitwirkung eines Notars, eines Rechtsanwalts, eines vereidigten Landvermessers, eines Wirtschaftsprüfers, eines Ingenieurs, eines Architekten, eines Versicherungsmaklers oder -agenten oder eines anderen zuständigen Fachmanns. Petzerhiel bereitet die zu seinem Auftrag gehörenden Elemente vor und koordiniert sie, ohne an die Stelle der reglementierten Berufe zu treten.