WLAN in den gemeinschaftlichen Teilen: Wie verhindert man, dass ein praktisches Netz zur Schwachstelle wird?
Arbeiten und Ausstattung

WLAN in den gemeinschaftlichen Teilen: Wie verhindert man, dass ein praktisches Netz zur Schwachstelle wird?

Ein gemeinsames Netz kann eine Ladestation, eine Zutrittskontrolle, eine Heizzentrale, einen Aufzug oder andere Anlagen verbinden. Das Problem entsteht, wenn alle Geräte und alle Dienstleister jahrelang denselben Zugang teilen. Eine Gemeinschaft sollte mindestens wissen, welche Anlagen vernetzt sind, wer die Verwaltungsrechte hat, wie die Zugänge getrennt sind und wie die Daten verarbeitet werden.

Warum wird ein geteiltes Passwort am Ende zum Problem?

Weil ein Passwort, das an mehrere Personen weitergegeben wurde, kein echtes Geheimnis mehr ist.

Es kann bei einem früheren Dienstleister bleiben, bei einem weggezogenen Miteigentümer oder auf einem Datenblatt, das in einem Technikraum liegen geblieben ist.

Cybersicherheit beginnt daher weniger mit einem ausgefeilten Produkt als mit einer Frage der Zuständigkeit: wer hat Zugang wozu?

Sollen die technischen Anlagen getrennt werden?

Gute Sicherheitspraxis empfiehlt, Zugriffsrechte zu begrenzen und Nutzungen zu trennen, die keinen Grund haben, miteinander zu kommunizieren.

BEE SECURE weist insbesondere auf die Bedeutung von Aktualisierungen, starken Passwörtern, Verschlüsselung und der Verwaltung von Zugriffsrechten für vernetzte Objekte hin.

Die genaue Konfiguration ist Sache einer Fachkraft: es gibt kein Netzkonzept, das für alle Gebäude gilt.

Wer soll das System verwalten?

Die Gemeinschaft muss wissen, wer den Anschluss tatsächlich verwaltet, wie ein Passwortwechsel abläuft und wie die Zugänge übergeben werden, wenn ein Dienstleister oder ein Verwalter wechselt.

Ein Netz, dessen Verwalter niemand kennt, ist bereits ein Problem, noch vor jedem Angriff.

Und die personenbezogenen Daten?

Erhebt eine Anlage Kennungen, Zugangsprotokolle, Bilder oder andere Daten über Personen, gilt die DSGVO.

Die Eigentümergemeinschaft kann Verantwortliche der Verarbeitung sein; ein Dienstleister, der die Daten in ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Auch die Speicherung ist zu begrenzen und die Betroffenen sind zu informieren.

Werden Daten an einen Cloud-Dienst außerhalb der Europäischen Union gesendet, sind zusätzlich die Regeln des Kapitels V der DSGVO über internationale Übermittlungen zu prüfen.

Soll den Bewohnern dasselbe WLAN angeboten werden?

Besser nicht: das technische Netz des Gebäudes sollte kein gemeinschaftlicher Internetzugang werden.

Den Bewohnern einen Internetzugang zu geben, wirft eigene Fragen der Haftung, der Sicherheit und gegebenenfalls des Status der Leistung auf. Sie sind gesondert zu klären, bevor das Netz geöffnet wird.

Was fragt man einen Lieferanten vernetzter Anlagen?

Wenige Antworten genügen: welche Verbindung nötig ist, wer die Anlage verwaltet, wie die Aktualisierungen laufen, welche Daten nach außen gehen und wie die Zugänge bei einem Wechsel des Dienstleisters übergeben werden.

Diese Fragen kosten vor der Installation weit weniger als nach fünf Jahren Abhängigkeit von einer Anlage, deren Passwort niemand kennt.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die amtlichen luxemburgischen Texte; im Zweifel über einen konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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