Wozu kann der erzeugte Strom dienen?
Die einfachste Lösung besteht darin, den gemeinschaftlichen Bedarf zu decken: Aufzug, Lüftung, Beleuchtung oder Pumpen.
Der Strom kann auch zwischen mehreren Bewohnern durch einen gemeinschaftlichen Eigenverbrauch geteilt werden. Eine Energiegemeinschaft kann mehrere Teilnehmer oder Gebäude zusammenführen.
Diese Modelle bringen unterschiedliche Zähler, Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten mit sich.
Warum mit dem Dach beginnen?
Man muss den Zustand der Dacheindeckung, ihre Tragfähigkeit, die Verschattungen, die Zugänge und die vorhandenen Einrichtungen prüfen.
Module auf einem Dach zu verlegen, das einige Jahre später saniert werden muss, kann eine kostspielige Demontage nach sich ziehen. Das Vorhaben muss mit dem Arbeitsplan abgestimmt werden.
Es ist auch zu bestimmen, ob das Dach vollständig gemeinschaftlich ist und ob Nutzungsrechte die verfügbare Fläche einschränken.
Wem gehört die Anlage?
Die Eigentümergemeinschaft kann das Vorhaben tragen, doch andere Konstruktionen können vorgeschlagen werden. Diese Frage beeinflusst die Rechnungen, Beihilfen, Versicherungen, die Wartung und die Vorteile.
Wenn ein Dritter die Anlage finanzieren oder betreiben möchte, muss das am Dach eingeräumte Recht qualifiziert werden. Ein Dienstleistungsvertrag hat nicht dieselben Wirkungen wie eine dauerhafte Überlassung oder ein dingliches Recht.
Die Bestellung eines dinglichen Rechts an einem gemeinschaftlichen Teil kann nur mit der Mehrheit der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die mindestens drei Viertel der Stimmen vertreten, wirksam beschlossen werden. Die Veräußerung eines gemeinschaftlichen Teils, dessen Erhaltung für die Wahrung der Zweckbestimmung des Gebäudes notwendig ist, erfordert Einstimmigkeit. Die Konstruktion muss daher vor der Einberufung qualifiziert und nicht in der Sitzung erörtert werden.
Wie funktioniert der gemeinschaftliche Eigenverbrauch?
In einer Wohnanlage können mehrere Nutzer hinter demselben Anschlusspunkt eine lokale Erzeugung im Niederspannungsnetz desselben Netzbetreibers teilen.
Zwei Vereinbarungen sind erforderlich: die eine mit dem Netzbetreiber, die andere zwischen den Teilnehmern. Die Teilnahme bleibt freiwillig, und mindestens ein Teilnehmer muss Eigentümer der Anlage sein.
Jeder Teilnehmer behält seinen Liefervertrag für die Zeiträume, in denen die Erzeugung nicht ausreicht.
Was muss die der Versammlung vorgelegte Mappe umfassen?
Die Mappe unterscheidet Module, Dach, Anschluss, Schutzeinrichtungen, Zähler, Wartung, Versicherung und Verwaltung.
Die Erzeugungsannahmen müssen mit den Verbrauchsprofilen verglichen werden. Eine Jahresschätzung genügt nicht: Der Wert hängt von dem Strom ab, der zum Zeitpunkt seiner Erzeugung verbraucht wird.
Man muss auch den Verkauf eines Loses, den Eintritt eines Teilnehmers und die Reparaturen vorsehen. Wurde eine Anlage von bestimmten Miteigentümern finanziert und ist ihre Nutzung ihnen vorbehalten, so kann ein neuer Nutzer seinen Kostenanteil zahlen müssen, der zum Zeitpunkt seines Eintritts bewertet wird.
Der Fonds de travaux kann sich an der Finanzierung des gemeinschaftlichen Teils des Vorhabens beteiligen, wenn die Versammlung seine Zweckbindung beschließt.
Welche Mehrheit muss erreicht werden?
Die Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie in den gemeinschaftlichen Teilen bedürfen der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer. Eine neue Versammlung kann unter den vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen entscheiden, wenn diese Mehrheit nicht erreicht wird.
Eine Konstruktion, die einem Dritten ein Recht einräumt, kann einer anderen Mehrheit unterliegen und muss vor der Einberufung qualifiziert werden.
Welche Rolle spielen die Beihilfen 2026?
Klimabonus 2026 sieht, unter dem Vorbehalt der endgültigen Veröffentlichung, Beihilfen für bestimmte im Eigenverbrauch oder in einer Energiegemeinschaft betriebene Anlagen sowie für bestimmte Batterien vor.
Die Vorfinanzierung ermöglicht es unter Bedingungen, dass die Beihilfe von einem im Register der zum Verfahren zugelassenen Installateure eingetragenen Installateur von der Rechnung abgezogen wird. Der Antrag wird vom Installateur im Namen des Begünstigten auf der Grundlage einer Vollmacht eingereicht. In einem Wohnungseigentumsgebäude kann der Begünstigte entweder der Verwalter oder ein von der Eigentümerversammlung bestimmter Miteigentümer sein: Diese Bestimmung muss auf der Tagesordnung erscheinen.
Der Zeitplan der Beihilfen für Photovoltaik und Speicherung ist nicht derjenige der anderen technischen Anlagen. Am 6. August 2026 müssen die Rechnungen, unter dem Vorbehalt der endgültigen Veröffentlichung der Texte, zwischen dem 4. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2029 ausgestellt werden. Die Frist wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert, wenn die Anlage spätestens am 31. Dezember 2029 beauftragt wurde. Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2031 eingereicht werden.
Referenztexte
- Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes
- Klima-Agence, gemeinschaftlicher Eigenverbrauch
- Klima-Agence, Solarstrom
- Guichet.lu, Klimabonus 2026
- Guichet.lu, Vorfinanzierung
- Gesetz vom 16. Mai 1975 über das Statut des Miteigentums an bebauten Grundstücken (Mémorial A Nr. 28 vom 23. Mai 1975), insbesondere Artikel 13, 16, 17 und 18 — Buchstabe b) des Artikels 16 (Arbeiten, die die gemeinschaftlichen Teile oder das äußere Erscheinungsbild betreffen) geht auf das Gesetz vom 22. April 1985 (Mémorial A Nr. 22 vom 9. Mai 1985) zurück, die Buchstaben e), f) und g) desselben Artikels (Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen) sowie Buchstabe c) des Artikels 17 auf das Gesetz vom 30. Juni 2022 (Mémorial A Nr. 347 vom 11. Juli 2022)
