Klimabonus 2026: eine Sanierungsakte im Miteigentum vorbereiten
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Klimabonus 2026: eine Sanierungsakte im Miteigentum vorbereiten

Die Klimabonus-Regelung 2026 sieht besondere Schritte für Miteigentümergemeinschaften vor. Bevor über Arbeiten abgestimmt wird, muss das Miteigentum die Studien, die Beschlüsse, die Formulare und die Nachweise organisieren. Dieser Artikel behandelt diese Vorbereitung; die Bedingungen und Beträge der Beihilfe sind bei den offiziellen Quellen einzusehen.

Mit dem Gebäude beginnen

Ein Energieprojekt beginnt mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit einem Formular. Man muss verstehen:

  • den Zustand der Gebäudehülle;
  • die Verbräuche;
  • die Heizung;
  • die Lüftung;
  • die Schäden;
  • die geplanten Arbeiten;
  • die Einschränkungen;
  • die Bedürfnisse der Bewohner.

Den Ablauf ermitteln

Je nach gewählter Maßnahme kann der Ablauf Folgendes erfordern:

  • eine Energieberatung;
  • eine Schätzung;
  • Pläne;
  • einen Energieausweis;
  • Kontrollen;
  • eine Prüfung der Angebote;
  • eine Begleitung;
  • einen Abschlussbericht.

Die grundsätzliche Zusage vor den Arbeiten

Sofern erforderlich, muss eine grundsätzliche Zusage vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Man darf also weder die Bestellungen unterzeichnen noch die Baustelle eröffnen in der Annahme, die Beihilfe sei gesichert: Die zeitliche Abfolge der Akte zählt ebenso viel wie ihr Inhalt.

In der Versammlung entscheiden: welche Mehrheit

Die Arbeiten erfordern einen Beschluss der Generalversammlung mit der ihrer Art entsprechenden Mehrheit im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 1975:

  • die energetische Sanierung unterliegt der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer (Artikel 16); wird diese Mehrheit nicht erreicht, entscheidet eine neue Versammlung nach Artikel 15;
  • die umfangreicheren Umbauten, die nicht unter Artikel 16 fallen, unterliegen der Mehrheit des Artikels 17 (Mitglieder, die mindestens drei Viertel der Stimmen vertreten).

Den Beschluss vorbereiten

Der gefasste Beschluss sollte möglichst genau angeben:

  • die Arbeiten;
  • die Angebote;
  • das Budget;
  • die Finanzierung;
  • den Beihilfeantrag;
  • den Antragsteller;
  • den Unterzeichner;
  • das dem Syndic erteilte Mandat;
  • das Bankkonto für den Empfang der Beihilfe;
  • die Verwendung der erhaltenen Beträge;
  • die Übermittlungspflichten;
  • die beigefügten Dokumente.

Die Unterlagen organisieren

Eine Beihilfeakte wird Stück für Stück vorbereitet. Je nach Maßnahme:

  • die Anlage oder das Formular für Gemeinschaftsvorhaben;
  • die Vollmachten oder das Protokoll;
  • die Liste der Wohnungen;
  • die energetischen Referenzflächen, ohne gemeinschaftliche Teile;
  • die Formulare;
  • die Rechnungen;
  • die Zahlungsnachweise;
  • die Bankverbindung;
  • die Berichte;
  • die Bescheinigungen;
  • die Bestätigung der Arbeiten.

Die zu kennenden Zeiträume

Die Regelung ist an Zeitfenster gebunden. Die nachstehenden Zeiträume sind Richtwerte und müssen zum Zeitpunkt des Projekts bei den offiziellen Quellen überprüft werden:

  • erster Antrag auf grundsätzliche Zusage: vom 1er Januar 2026 bis zum 31 Dezember 2030;
  • Rechnungen: vom 1er Januar 2026 bis zum 31 Dezember 2035;
  • Auszahlung der Beihilfe: spätestens am 31 Dezember 2039;
  • Antrag nach den Arbeiten: innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

Die Liquidität einplanen

Die Beihilfezusage und die Liquidität des Miteigentums sind zwei verschiedene Dinge: Die Beihilfe ist zum Zeitpunkt der Ausgaben weder sofort verfügbar noch garantiert. Man muss daher vorausplanen:

  • die Anzahlungen;
  • die Fälligkeiten;
  • die Mittelabrufe;
  • die Auszahlungsfrist der Beihilfe;
  • die nicht förderfähigen Ausgaben;
  • die Abweichungen;
  • die Mehrwertsteuer;
  • die Honorare;
  • etwaige Darlehen.

Die Akte aufbewahren

Sammeln und bewahren Sie auf:

  • die Studien;
  • die Bescheinigungen;
  • die Pläne;
  • die Kostenvoranschläge;
  • den Beschluss;
  • die Verträge;
  • die Rechnungen;
  • die Zahlungen;
  • die Anträge;
  • die Beschlüsse;
  • die Berichte;
  • die Abnahme;
  • die Garantien.

Quellen

  • Guichet.lu, „Klimabonus" — offizielle Quellen.
  • Klima-Agence — offizielle Quellen.
  • Gesetz vom 16. Mai 1975 über das Statut des Miteigentums an bebauten Grundstücken (Mehrheitsregelungen, Artikel 15, 16 und 17): data.legilux.public.lu.

Letzte Prüfung: 2026-07-28.

Hinweis

Die Bedingungen, Beträge und Formulare können sich ändern. Die offiziellen Quellen müssen zum Zeitpunkt des Projekts überprüft werden.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die amtlichen luxemburgischen Texte; im Zweifel über einen konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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