Eine Klimaanlage in einer Wohnung zu installieren ist oft möglich. Das Risiko liegt vor allem in der Reihenfolge, in der das Vorhaben vorbereitet wird. Vor dem Kauf des Geräts müssen der Standort des Außengeräts, die Führung der Leitungen, die Ableitung des Kondensats und die nötigen Durchbrüche aufgenommen werden. Erst danach lässt sich prüfen, was die Gemeinschaft betrifft, und die passende Genehmigung vorbereiten.
Mit dem Weg beginnen, nicht mit dem Gerätemodell
Das Innengerät ist nur ein Teil der Anlage.
Man muss wissen, wo das Außengerät steht, wie die Leitungen dorthin gelangen, wohin das Kondenswasser abläuft und was durchbohrt werden muss.
Ein gutes erstes Gespräch mit dem Installateur sollte daher eine einfache Skizze des technischen Wegs ergeben.
Warum sind Fassade und Decke heikel?
Schweigen die Urkunden, gilt der Rohbau als gemeinschaftlich. Auch die Fassade gehört zur gemeinschaftlichen Hülle des Gebäudes. (loi du 16 mai 1975, art. 3.2)
Man sollte also nicht von der Überlegung ausgehen: "die Klimaanlage gehört mir, also gehört mir auch das Loch".
Je nach Gebäude kann eine Decke oder eine Wand auch eine tragende, schalltechnische oder brandschutztechnische Funktion haben. Die geltenden technischen Anforderungen sind dann in den Unterlagen des Gebäudes, in seiner Genehmigung und in den örtlichen Vorschriften zu prüfen, nicht in einer für alle Gebäude erfundenen landesweiten Regel.
Kann eine vorhandene Ableitung genutzt werden?
Manchmal, aber ihre Art muss geprüft werden.
Das Gesetz erinnert daran, dass eine Leitung, die zu einer gemeinschaftlichen Ausstattung gehört, gemeinschaftlich bleiben kann, auch wenn sie durch einen privaten Raum verläuft. (art. 3.2)
Der Anschluss des Kondensats ist also keine Kleinigkeit, die man vor Ort improvisiert.
Welche Unterlagen sind für die Gemeinschaft vorzubereiten?
Der Leser braucht kein Ingenieurgutachten. Er braucht ein verständliches Vorhaben.
Zumindest müssen der Standort des Außengeräts, die Führung der Leitungen, die Durchbrüche, die Wasserableitung und die optische Ausführung gezeigt werden können.
Fallen die Arbeiten unter die Genehmigung des Artikels 16 b), muss ein schriftlicher Beschlussentwurf mit der Tagesordnung mitgeteilt werden. (RGD du 13 juin 1975, art. 5, 5°, tel que modifié par le RGD du 28 novembre 2024)
Die Einzelheiten zu den Mehrheiten und zum möglichen Rechtsmittel stehen in „Arbeiten in einer Wohnung: Wann ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich?“.
Warum auch Unterhaltung und Rückbau regeln?
Weil ein Außengerät wahrscheinlich länger bleibt als die Erinnerung an die Versammlung, die es genehmigt hat.
Der Beschluss kann festhalten, wer die Anlage unterhält, wer für einen mit ihr verbundenen Schaden einsteht und was bei Ausbau oder Austausch geschieht.
Diese Bedingungen dürfen nicht unterstellt werden. Sie müssen geschrieben sein, wenn die Gemeinschaft will, dass sie die Genehmigung klar umgrenzen.
Und wenn ich in einem Bürogebäude bin?
Dieser Leitfaden betrifft eine Wohnung. In einem Bürogebäude sind die technischen, vertraglichen und betrieblichen Zwänge andere: sie werden in „Eine Klimaanlage in einem Bürogebäude im Wohnungseigentum installieren: Was ist vor den Arbeiten zu prüfen?“ behandelt.
