Viele kleine Gemeinschaften werden mit einer Tabelle geführt, ergänzt durch zahlreiche separate Werkzeuge: Der Austausch mit den übrigen Wohnungseigentümern und den Gewerken wird nicht aufbewahrt, Rechnungen werden nirgends abgelegt, der Verlauf ist mühsam zu rekonstruieren und die Kostenverteilung wird von Hand neu berechnet.
Eine kleine Gemeinschaft mit 2 bis 9 Einheiten
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 2 bis 9 Einheiten übernimmt einer der Wohnungseigentümer die Rolle des ehrenamtlichen Verwalters und teilt die Informationen einfach mit den übrigen Wohnungseigentümern — ohne besondere Buchhaltungskenntnisse vorauszusetzen.
Kann sie ohne professionellen Verwalter geführt werden?
Eine kleine Gemeinschaft kann von einem der Wohnungseigentümer verwaltet werden, der von der Eigentümerversammlung bestellt wird. Die anwendbaren Regeln und Schwellenwerte sind auf guichet.public.lu beschrieben.
Sind Buchhaltungskenntnisse nötig?
Nein. Die Kostenverteilung und die Jahresabrechnung werden anhand der Miteigentumsanteile berechnet — und gegebenenfalls anhand des Verbrauchs.
Der luxemburgische Rahmen
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Luxemburg wendet die luxemburgischen Regeln an: die Mehrheiten des Gesetzes vom 16. Mai 1975, die Einberufungsfristen, einen angepassten Kontenplan und einen von den laufenden Kosten getrennten Arbeitsfonds (fonds de travaux). Der Arbeitsfonds ist für alle Wohnungseigentümergemeinschaften verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe.
Informationen mit den Wohnungseigentümern teilen
Jeder berechtigte Wohnungseigentümer sieht, was ihn betrifft: Vorschussanforderungen, Abrechnungen und Dokumente, an einem Ort. Für den Start können die Daten aus einem Export des alten Systems oder einem bestehenden Mandat — Miteigentumsanteile, Salden, Verlauf — übernommen werden, ohne alles neu einzugeben.
