Wasserschaden in einer Wohnung: Was ist in den ersten zehn Minuten zu tun?
Praktische Tipps

Wasserschaden in einer Wohnung: Was ist in den ersten zehn Minuten zu tun?

In den ersten Minuten geht es darum, den Schaden zu begrenzen und Personen zu schützen. Wenn es gefahrlos möglich ist, stellen Sie die betroffene Wasserzufuhr ab, bringen Sie Personen aus dem Bereich eines elektrischen Risikos und warnen Sie die unmittelbar betroffenen Bewohner. Die Frage der Haftung kommt danach.

Erste Frage: Wissen Sie, wo das Wasser abgestellt wird?

Kommt das Leck offensichtlich aus Ihrer Wohnung und können Sie den betreffenden Absperrhahn bestimmen, schließen Sie ihn.

Der Moment, in dem ein Schlauch platzt, ist nicht der Moment, die Installation der eigenen Wohnung zum ersten Mal kennenzulernen.

Und wenn das Wasser eine Elektroinstallation erreicht?

Fassen Sie in einem nassen Bereich kein elektrisches Gerät an, wenn Sie nicht genau wissen, was Sie tun.

Besteht eine unmittelbare Gefahr für Personen, gehen die Rettungskräfte der Bearbeitung des Vorgangs vor.

Wer ist sofort zu verständigen?

Die unmittelbar bedrohten Bewohner: der Nachbar darunter, der angrenzende Raum oder wer sich im betroffenen Bereich aufhält.

Danach folgt der vom Haus vorgesehene Ansprechpartner: Verwalter, Hauswart oder technischer Dienstleister, je nach der tatsächlichen Organisation der Gemeinschaft.

Der Verwalter ist nicht automatisch eine rund um die Uhr erreichbare technische Bereitschaft.

Ist ein Leck in meiner Wohnung immer eine private Sache?

Nein.

Das Gesetz vermutet die Leitungsteile, die zu einer gemeinschaftlichen Ausstattung gehören, als gemeinschaftlich, auch wenn sie durch einen privaten Raum verlaufen. (loi du 16 mai 1975, art. 3.2)

Wo das Wasser austritt, genügt also nicht, um die Haftung zu bestimmen.

Welche Rolle hat der Verwalter, wenn ein gemeinschaftlicher Teil betroffen ist?

Das Gesetz überträgt ihm die Erhaltung, die Obhut und die Unterhaltung des Gebäudes sowie die Befugnis, die zu seiner Sicherung notwendigen dringenden Arbeiten zu veranlassen. (loi du 16 mai 1975, art. 21)

Werden dringende Arbeiten aus eigener Initiative veranlasst, regelt die Verordnung anschließend die Unterrichtung der Miteigentümer, die Einberufung einer Versammlung und den Vorschuss, der verlangt werden kann. (RGD du 13 juin 1975, art. 27)

Warum einige Fotos machen?

Weil sich der Zustand ändert, sobald jemand aufwischt, repariert oder ausbaut.

Einige Aufnahmen der sichtbaren Ursache und der betroffenen Bereiche können später helfen, den Schaden zu erklären.

Sie dürfen aber nie eine Sicherheitsmaßnahme oder das Stoppen des Wasseraustritts verzögern.

Und die Versicherung?

Sobald die Lage stabil ist, ist das in den betreffenden Verträgen vorgesehene Verfahren einzuhalten.

Meldefristen und Ansprechpartner unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag. Es gibt kein einheitliches Verfahren, das für alle Gemeinschaften gilt.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die amtlichen luxemburgischen Texte; im Zweifel über einen konkreten Fall wenden Sie sich an eine Fachperson.

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