In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden der Arbeitsfonds (fonds de travaux) und die laufenden Kosten nicht vermischt. Dieses Verständnis vermeidet viel Verwirrung in den Konten einer kleinen Gemeinschaft.
Verpflichtend, unabhängig von der Größe
Der Arbeitsfonds (fonds de travaux) ist für alle Wohnungseigentümergemeinschaften verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe. Eine kleine Gemeinschaft mit 2 bis 9 Einheiten unterliegt ihm daher ebenso wie ein großes Gebäude.
Getrennt von den laufenden Kosten
Die laufenden Lasten und der Arbeitsfonds (fonds de travaux) bleiben getrennt: Ein Saldo vermischt einen Betriebsvorschuss nicht mit dem verpflichtenden Arbeitsfonds. Jeder Wohnungseigentümer sieht so, was angefordert, bezahlt und geschuldet ist, ohne Verwechslung zwischen beiden.
Sein Platz im luxemburgischen Rahmen
Der Arbeitsfonds ist Teil der luxemburgischen Regeln für die Wohnungseigentümergemeinschaft, neben den Mehrheiten des Gesetzes vom 16. Mai 1975, einem angepassten Kontenplan und den Einberufungsfristen.
Wo die anwendbaren Regeln zu finden sind
Die Regeln und Schwellenwerte für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind auf guichet.public.lu beschrieben.
