Wenn ein Wasserschaden eintritt, dienen die ersten Stunden nicht dazu, einen Verantwortlichen zu bestimmen: Sie dienen dazu, den Schaden zu begrenzen, die wahrscheinliche Ursache zu ermitteln und die nützlichen Informationen aufzubewahren. Alles Weitere wird später entschieden, mit der Akte in der Hand.
Den Schaden begrenzen
Vor allem schützt man die Personen und stoppt die Verschlimmerung. Je nach Situation:
- die zugängliche Wasserzufuhr absperren;
- die Personen schützen;
- elektrische Geräte entfernen;
- keine gefährliche Anlage anfassen;
- bei unmittelbarer Gefahr die Rettungsdienste verständigen;
- den Bewohner des vermutlichen Ursprungsraums benachrichtigen;
- den vom Gebäude vorgesehenen Notdienst kontaktieren, falls vorhanden.
Eine Sicherungsmaßnahme begründet keine Haftung: Sie schützt lediglich das Gebäude und seine Bewohner.
Die richtigen Ansprechpartner benachrichtigen
Je nach Fall müssen mehrere Personen informiert werden:
- Syndic;
- Eigentümer;
- Mieter;
- Nachbar;
- Versicherer;
- Dienstleister;
- Klempner;
- Unternehmen für Lecksuche;
- Rettungsdienste.
Der Syndic muss informiert werden, wenn der Schaden einen gemeinschaftlichen Teil, mehrere Einheiten oder eine Gemeinschaftsanlage betrifft oder betreffen kann.
Die Fakten beschreiben
Eine nützliche Meldung ist präzise und datiert. Sie sollte umfassen:
- Adresse;
- Gebäude;
- Einheit;
- Datum und Uhrzeit;
- Ort;
- Entwicklung;
- betroffene Räume;
- getroffene Maßnahmen;
- anwesende Personen;
- Fotos;
- kürzlich durchgeführte Arbeiten.
Unterscheiden Sie stets die Feststellung von der Vermutung: Was Sie gesehen haben, ist nicht dasselbe wie das, was Sie vermuten.
Die Fotos aufbewahren
Früh aufgenommene Bilder sind oft mehr wert als eine lange Schilderung. Sehen Sie vor:
- eine Gesamtansicht;
- den genauen Bereich;
- das Ausmaß;
- die beschädigten Gegenstände;
- die Aufnahmen;
- die zeitliche Entwicklung.
Die Ursachensuche organisieren
Das Leck zu finden kann mehr als einen Blick erfordern. Je nach Bedarf:
- Inspektion;
- Zugang zu mehreren Einheiten;
- Rohrleitungsprüfung;
- Dichtheitsprüfung;
- zerstörungsfreie Suche;
- Öffnung;
- Facheingriff.
Den Schadensfall melden
Die Meldung betrifft mehrere Verträge zugleich. Prüfen Sie:
- die Gebäudeversicherung;
- die Versicherung des Eigentümers;
- die Versicherung des Mieters;
- die Fristen;
- die Formulare;
- die Selbstbeteiligungen;
- das Gutachten.
Der Syndic bearbeitet die Akte, die die Versicherung des Miteigentums betrifft. Jeder Eigentümer oder Bewohner erfüllt seinerseits seine eigenen vertraglichen Pflichten.
Drei Fragen unterscheiden
Ein Wasserschaden vermischt drei Fragen, die man trennen muss:
- die Ursache;
- die Haftung;
- die Kostenübernahme.
Diese drei Antworten sind nicht zwangsläufig identisch: Die Ursache eines Lecks bestimmt nicht automatisch den Verantwortlichen, und der Verantwortliche ist nicht immer derjenige, der letztlich zahlt.
Die Akte aufbewahren
Alles hängt von der Nachvollziehbarkeit ab. Sammeln Sie an einem Ort:
- die Meldung;
- die Fotos;
- den Schriftwechsel;
- die Berichte;
- die Notfallrechnungen;
- die Kostenvoranschläge;
- die Meldungen;
- die Schadennummer;
- das Gutachten;
- die Beschlüsse;
- die Arbeiten;
- die Abnahme;
- die Zahlungen.
Das Wichtigste
- zuerst den Schaden begrenzen;
- die Fakten beschreiben, ohne Feststellung und Vermutung zu verwechseln;
- den Syndic informieren, wenn die gemeinschaftlichen Teile betroffen sind;
- die Chronologie und die Fotos aufbewahren;
- Ursache, Haftung und Kostenübernahme unterscheiden.
Hinweis
Diese Seite beschreibt eine praktische Methode zur Reaktion und zur Zusammenstellung einer Akte. Sie ersetzt weder die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags noch die Regeln Ihrer Miteigentumsordnung, die die für Ihre Situation geltenden Meldungen, Fristen und Kostenübernahmen bestimmen.
